Luftreiniger Förderung
1. Überbrückungshilfe IV
AKTUELL (Stand: 2. März 2022): Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV werden weiterhin u.a. Corona-bedingte Hygiene-Maßnahmen, wie z.B. die Anschaffung mobiler Luftreiniger gefördert.
Mit der Überbrückungshilfe werden kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen unterstützt wie z.B. die Reisebranche, Kultur- und Veranstaltungsbranche, Gastronomie, Hotels, Fitnesscenter, Friseure, Theater, Kinos etc.
Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV umfasst Januar bis März 2022. Bei der Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar 2022 wurde die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 beschlossen.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden.
Der Antrag muss von einem Steuerberater oder einem anderen prüfenden Dritten gestellt werden.
Die Air4th Luftreiniger sind selbstverständlich als Hygienemaßnahmen förderfähig.
Die Förderbedingungen und weitere Infos zur Überbrückungshilfe IV finden Sie unter den folgenden Links:
2. Luftreiniger Förderung für KITAs und Schulen
Förderung in Bayern
(Stand: 2. März 2022) 2230.7-K Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren in Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe (VISKu12-R) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Familie, Arbeit und Soziales vom 30. September 2021, Az. II.6-BO4161.0/46 und V1/0022-1/1 965
Zuwendungsfähig: mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen, Kindertageseinrichtungen (Kita), Großtagespflegestellen (GTP) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT), in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in Ergänzung der Fensterlüftung für Klassen- und Fachräume. In diesem Fall wird eine Förderung von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, begrenzt auf höchstens 3.500 Euro je Raum. Der Höchstbetrag beläuft sich pro Raum für Beschaffungskosten auf 3 500 Euro, für Kosten der Inbetriebnahme auf 200 Euro und für Wartungskosten auf 1 000 Euro. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Technische Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte:
✓ Einstellbarer Luftdurchsatz in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum
✓ Fünf- bis sechsfacher Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde
✓ Ausrichtung der Ansaug- und Ausblasrichtung, so dass ein wesentlicher Anteil der Mischluft im Raum angesaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgegeben wird
✓ Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichts- und Kitabetrieb vereinbar sein.
✓ Die Geräte dürfen im Dauerbetrieb einen Schalldruckpegel möglichst von 35 dB(A), jedenfalls aber von 40 dB(A) nicht überschreiten.
✓ HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach DIN EN 1822
✓ Manipulationssicherheit der Bedienelemente
✓ Positionierung im Raum, Angaben zu Bedienung und Wartung der Geräte durch Hersteller
Die Antragsfrist wurde verlängert bis 31. März 2022.
-> Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 712 vom 30.09.2021
-> Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Air4th Luftreiniger sind nach der Bayerischen Richtlinie förderfähig.
Förderung in Baden-Württemberg
(Stand: 06.08.2021) Förderrichtlinie des Kultusministeriums zum Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen (Förderrichtlinie mobile Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren)
Vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 06.08.2021, AZ 24-5421/1268/2
Mobile Raumluftfiltergeräte insbesondere für a) Räume in Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren, und für b) Räume in Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren
Der Förderbetrag je mobilem Raumluftfiltergerät beträgt max. 2.500 Euro und max. 50 Prozent der nachweisbaren, zuwendungsfähigen Kosten des Trägers.
Technische Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte:
✓ HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad 99,95 Prozent) oder H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach DIN EN 1822
✓ Fünf- bis sechsfacher Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde
✓ Der berechnete Luftvolumenstrom entspricht dem Auslegungsluftvolumenstrom der Luftreinigungsgeräte.
✓ Ausrichtung der Ansaug- und Ausblasrichtung, so dass ein wesentlicher Anteil der Mischluft im Raum angesaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgegeben wird
✓ Schalldruckpegel im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichts- bzw. Kitabetrieb vereinbar
✓ Schalldruckpegel in Unterrichtsräumen und Aufenthaltsräumen von Kindertagesstätten max. 35 dB(A), an Büroarbeitsplätzen max. 40 dB(A), in sonstigen Räumen und auf Fluren max. 45 dB(A), im Klassenraum max. 43 dB(A) bzw. 45 dB(A)
✓ Manipulationssicherheit der Bedienelemente
✓ Positionierung im Raum, Angaben zu Bedienung und Wartung der Geräte durch Hersteller
Drei Meldezeiträume: 09.08.2021 - 20.08.2021 / 23.08.2021 - 16.09.2021 / 20.09.2021 - 20.12.2021
-> Förderrichtlinie des Kultusministeriums
-> Anlage 1
Die Air4th Luftreiniger sind nach der Baden-Württembergischen Richtlinie förderfähig.
Förderung in Nordrhein-Westfalen
(Stand: 24.08.2021) Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (RL-FitU12)
Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 102 - 68-11 vom 24. August 2021
Mobile Raumluftfiltergeräte für Räume in Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren
Die Beschaffung von Geräten wird mit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber bis höchstens 4.000 EUR je beschafftem Gerät gefördert. Zuwendungsfähig sind die Beschaffung, die fachgerechte Aufstellung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigungsgeräten. Zusätzlich wird für jedes geförderte mobile Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale in Höhe von 500 EUR für Betrieb und Wartung gewährt.
Technische Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte:
✓ Vierfacher Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde - ggf. in größeren Räumen Einsatz mehrerer Geräte mit ausreichender Gesamtleistung
✓ HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad 99,95 Prozent) nach DIN EN 1822
✓ Möglichst geringe Geräuschemission, so dass die Anforderungen der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A 3.7 erfüllt werden
✓ keine dauerhaften Zuglufterscheinungen
✓ Positionierung im Raum, Angaben zu Bedienung und Wartung der Geräte durch Hersteller
✓ Einweisung und Angaben zum Filterwechsel durch Hersteller
✓ Manipulationssicherheit der Bedienelemente
Förderzeitraum: Anträge müssen bis zum 10. Dezember 2021 über den bereitgestellten Online-Antrag an die zuständige Bezirksregierung gestellt werden.
Dazu folgender Link:
-> Richtlinie des Landes NRW "zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (RL-FitU12)“
Die Air4th Luftreiniger sind nach der Nordrhein-Westfälischen Richtlinie förderfähig.
Förderung in Niedersachsen
(Stand: 08.09.2021) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen RdErl. d. MK v. 30. 8. 2021 — 22-81 308 — VORIS 22410 —
Im Niedersächsischen Ministerialblatt Nummer 36 vom 08.09.2021
Mobile Luftreinigungsgeräte für den Einsatz in Klassenräumen und sonstigen Unterrichtsräumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit.
Die Förderung dient der Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge in Schulen und damit dem Zweck, den Schulbesuch sicherzustellen.
Die Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Beschaffung, Lieferung und Aufstellung von mobilen Luftreinigungsgeräten. Die Anlagen 3 bis 10 des Niedersächsischen Ministerialblatts enthalten den auf den jeweiligen Schulträger maximal entfallenden Förderbetrag.
Technische Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte:
✓ Vierfacher Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde - ggf. in größeren Räumen Einsatz mehrerer Geräte mit ausreichender Gesamtleistung
✓ Möglichst geringe Geräuschemission, so dass die Anforderungen der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A 3.7 erfüllt werden
✓ Angabe des Schallleistungspegels in Abhängigkeit vom Luftdurchsatz; Angabe des Schallleistungspegels für alle Leistungsstufen
✓ HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad 99,95 Prozent) nach DIN EN 1822 und Vorfilter
✓ keine dauerhaften Zuglufterscheinungen
✓ Positionierung im Raum, Angaben zu Bedienung und Wartung der Geräte durch Hersteller
✓ Einweisung und Angaben zum Filterwechsel durch Hersteller
✓ Manipulationssicherheit der Bedienelemente
Förderzeitraum: Anträge müssen bis zum 30. April 2022 beim jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden.
Dazu folgender Link:
-> Richtlinie des Landes Niedersachsen
-> Niedersächsisches Ministerialblatt
Die Air4th Luftreiniger sind nach der Niedersächsischen Richtlinie förderfähig.
Auch in anderen Bundesländern wie Berlin, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen etc. wird die Anschaffung von mobilen Luftreinigern in unterschiedlichem Umfang gefördert. Die Förderung muss in der Regel vom jeweiligen Träger der Schule oder KITA beantragt werden.
3. Luftreiniger Förderung für KITAs und Heilpädagogische Tagesstätten
Förderung in Bayern
(Stand: 14.07.2021) In der Richtlinie 2231 A Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14. Juli 2021, Az. V1/0021.06-3/1307
ist festgelegt, unter welchen Bedingungen die Anschaffung mobiler Luftreiniger für bayerische KITAs und Heilpädagogische Tagesstätten gefördert wird.
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in Ergänzung der Fensterlüftung für Klassen- und Fachräume. In diesem Fall wird eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, begrenzt auf höchstens 1.750 Euro je Raum.
Technische Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte:
✓ Einstellbarer Luftdurchsatz in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum
✓ Fünf- bis sechsfacher Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde
✓ Ausrichtung der Ansaug- und Ausblasrichtung, so dass ein wesentlicher Anteil der Mischluft im Raum angesaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgegeben wird
✓ Schalldruckpegel im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterrichts- oder Kitabetrieb vereinbar
✓ Eine Betriebsstufe, in der ein Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird
✓ HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach DIN EN 1822
✓ Manipulationssicherheit der Bedienelemente
✓ Positionierung im Raum, Angaben zu Bedienung und Wartung der Geräte durch Hersteller
Förderzeitraum: Förderanträge sind spätestens bis zum 31. März 2022 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
Air4th Luftreiniger sind nach der Richtlinie selbstverständlich förderfähig.